Lüftungen mit Wärmerückgewinnung:
Laut Gesetzgebung müssen Lüftungsanlagen mit Zuluft und Abluft ausgestattet sein: Anlagen über 4.000m³/h bedürfen einer Wärmerückgewinnung.
Dies bedeutet, dass die Zuluft mit der Wärmeenergie der Abluft geladen wird, wodurch die Zuluft entsprechend vorgewärmt wird, ohne dass es einer weiterer Energiezufuhr bedarf. Somit entstehen keine weiteren Gebrauchskosten.
Wir fertigen Lüftungsanlagen bis 15.000 m³/h speziell auf das Projekt, z.B. haben Gewerbeküchen etwa eine Ablufttemperatur von 40°C, somit würde die bei herkömmlichen Lüftungssystemen eine Zulufttemperatur von etwa 25-30°C bedeuten und wäre daher eine unzumutbare Arbeitsplatztemperatur. Aus diesem Grund sind unser Wärmerückgewinnungssysteme speziell auf unseren Kunden zugeschnitten.
Unsere Lüftungssysteme sind zudem sehr kosteneffektiv, im Vergleich zu marktübliche Lüftungen mit WRG.